Handwerker Auftrag Zusatzinfos

In Erweiterung zu unserem ersten Artikel rund um den Handwerkerauftrag haben wir nachfolgend noch ein paar nützliche Tipps zusammengestellt. Mit der Rechnung darf der Handwerker grundsätzlich auch seine Anfahrtzeit in Rechnung stellen. Allerdings muss diese unter dem Stundenpreis liegen. Andernfalls sollten Sie diesen Posten sehr genau hinterfragen. Zeiten, die der Handwerker für das Beladen des Fahrzeuges oder zur Vorbereitung (Rüstzeiten) benötigt, kann er nicht berechnen. Ausnahme: Er hat dieses ausdrücklich mit Ihnen vereinbart. Sinnvoll ist auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handwerkers.

Änderung beim Auftrag

Haben Sie als Kunden einen Änderungswunsch, muss das der Handwerker grundsätzlich akzeptieren. Ablehnen darf er nur, wenn dieses unzumutbar wäre. Dabei kann sich dieser Punkt sowohl auf den Preis oder auf den Arbeitsumfang richten. Änderungen, die jedoch als zumutbar gelten, müssen durch den Handwerker akzeptiert werden. Dennoch gehen die zusätzlichen Wünsche oft auch mit einem weiteren Preis einher. Dabei können auch weitere Materialkosten entstehen. Ratsam ist deswegen eine weitere schriftliche Fixierung.

Garantiezeit macht Sinn

Was nun kommt hassen alle Handwerker. Für den Kunden macht es aber Sinn. Die Vereinbarung einer Garantiezeit. Mit Fälligkeit bezahlen Sie nicht den kompletten Rechnungsbetrag. 1 – 3 Prozent werden zunächst unter Vorbehalt einbehalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Eventuelle spätere Mängel können dann damit verrechnet werden. Ein weiterer Vorteil bei der Garantiezeit: Die Verjährungsfrist verschiebt sich und beginnt erst mit der Restzahlung. Viele Handwerker versuchen aber auch, auf eine Gewährleistungsbürgschaft zu drängen. Hierbei muss der Kunde jedoch mit Auftragserledigung 100 Prozent der Rechnung bezahlen. Ob die Gewährleitungsbürgschaft Sinn für den Kunden macht, sollte im Einzelfall geprüft werden.

 

 

Bild: Axel Hoffmann  / pixelio.de

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