Sichtschutz- Rechtliche Anforderungen
Rubrik/en: Garten - Outdoor, Sicherheit - Schutz | Datum: 28, Mai 2014In Zeiten in denen die Grundstückspreise immer höher werden, leidet vor allem die Privatsphäre. Beim Eigenheim wird das Grundstück immer kleiner, die Nähe zum Nachbarn immer geringer. Ein Sichtschutz ist daher dringend notwendig. Besonders schlimm ist es bei Reihenhäusern, die häufig als ungeliebte Alternative zu einem freistehenden Haus gelten. Hier ist der Nachbar fast immer allgegenwärtig. Doch wer einen Sichtschutz aufstellen möchte, sollte dabei nicht nur Form, Material und Witterung beachten, sondern auch die rechtlichen Anforderungen. Besonders dann, wenn der Sichtschutz direkt an der Grundstücksgrenze gesetzt wird oder die Sicht des Nachbarn auf die Landschaft einschränkt. Wer die rechtlichen Anforderungen beim Sichtschutz nicht beachtet, läuft Gefahren von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, die bis zu einer Klage, die vor Gericht reichen kann. Ein Sichtschutz kann sowohl aus Hecken, Bäumen, aber ebenso gut auch aus Zaun, Stein oder sonstigen Materialien bestehen. Verwendet werden darf alles beim Sichtschutz, solange die rechtlichen Anforderungen beachtet werden.
Sichtschutz: Das sollten Sie rechtlich beachten
Wolfgang WildnerGrundsätzlich sind alle Anforderungen an einen Sichtschutz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 903 924) geregelt. Es sei aber vermerkt, das der Sichtschutz ebenfalls das Nachbarrecht betreffen kann und das ist in Deutschland Ländersache (Ausnahmen in: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern). Dadurch kann der Sichtschutz in vielen Fällen zu einer undurchsichtigen Sache werde, das eine Menge an Streitigkeiten bereithält. Erfüllt dieser die rechtlichen Anforderungen, können wir von dadeln.de nur dazu raten, vorab auch mit dem Nachbarn zu sprechen. Sinnvoll ist es sogar, wenn er zum Sichtschutz schriftlich seine Einwilligung gibt.
Wie hoch eine Hecke, ein Zaun sein darf, hängt also grundsätzlich vom Bundesland ab. Dabei spielen auch die Bebauungspläne in den Ländern eine entscheidende Rolle für den Sichtschutz. München ist bei den gesetzlichen Regelungen in der Schärfe wie fast immer auf einen der ersten Plätze. Hier darf ein Zaun oder alternativ eine Mauer als Sichtschutz nicht höher sein als 150 Zentimeter. In fast allen Ländern lässt sich in dem Gesetzeswerk aber fast immer der Passus vorfinden, das der Sichtschutz an der Grundstücksgrenze in das Gesamtbild des Viertels passen muss. Juristisch wird dann von einer ortüblichen Einfriedung gesprochen.
Mauer als Sichtschutz oder Grenze
Ganz entscheidend ist häufig auch, ob Zaun, Mauer oder Co. als Sichtschutz an der Grundstücksgrenze dienen sollen oder eben direkt als Markierung für die Grenze verstanden werden soll. Im letzteren Fall muss fast immer die Genehmigung des Nachbars vorliegen. Dieses kann später auch entscheidend für die Kosten sein.
Bei der Sichtschutz Höhe gelten die Angaben der Länder. Dennoch gibt es markante Angaben, die als Orientierung dienen können. So sind Zäune oder Mauern, die mehr als Markierung statt als Sichtschutz dienen sollen, meistens nicht höher als 50 – 90 cm. Unter Sichtschutz versteht man häufig eine Höhe von 170 – 190 cm. Bei beiden Varianten darf aber auch nicht der Mindestabstand zum Nachbargrundstück vergessen werden, der sich ebenfalls in den Gesetzestexten wiederfinden lässt. In der Regel orientiert sich dieser Abstand für den Sichtschutz bei 50 cm.
Genehmigung?
Die Höhe beim Sichtschutz hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Ab 180 cm ist häufig eine amtliche Genehmigung notwendig. In diesen Fällen muss das örtliche Bauamt eine Genehmigung erteilen.
Auch Hecken werden als klassischer Sichtschutz genutzt. Das Regelwerk kann aber auch hier erschlagend sein. So gehört neben der regelmäßigen Pflege und das Entfernen überstehender Zweige auch das Beachten von Mindestabständen zur Regelmäßigkeit. Der Nachbar darf laut Gesetz überstehende Zweige auf sein Grundstück nicht einfach entfernen, sondern muss Ihnen eine Frist auferlegen. Erst nach Ablauf der Frist darf er selbst Hand anlegen. Egal ob die Hecke als Sichtschutz oder Markierung dient. Bei dem Abstand gelten bei Pflanzen bis zu 150 cm Höhe häufig Mindestabstände bis zu 50 cm. Darüber hinaus erweitern sich diese. Pflanzen an der Grundstücksgrenze mit mehr als 500 cm Höhe müssen einen Mindestabstand von 125 cm aufweisen. Über 1500 cm sind es häufig sogar schon 600 cm. Genaueres dazu und zu dem Sichtschutz lässt sich im Landesrecht vorfinden. Maßgebend ist hierbei das Nachbarrecht.