Einfach das Haus aufstocken
Rubrik/en: Sanierung - Renovierung | Datum: 1, Dezember 2016Sie brauche mehr Platz? Oft ist das nicht unbedingt ein großes Problem. Es kann ein Anbau am Haus erfolgen oder viel besser noch, es wird einfach aufgestockt. Beides ist in der Regel aber genehmigungspflichtig. Hierbei verrät der Bebauungsplan bereits, ob eine Aufstockung oder ein Anbau überhaupt möglich ist. Wird das Haus aufgestockt, zählt die Geschossflächenanzahl (GFZ) eine wichtige Rolle. Hierbei gilt, dass die Summe der einzelnen Brutto-Geschossflächen nicht die Grundstücksgröße (multipliziert mit der GFZ Anzahl) nicht überschreiten darf. Die genaue Definition hängt hierbei aber von der Landesbauordnung ab.
Die Hausaufstockung mit einem Kredit wird dabei in der Regel problemlos von den Banken finanziert. Vorausgesetzt die Bonität stimmt. Einige Punkte sollten aber bei jeder Kreditvergabe beachtet werden. Letztlich geht es ja darum, das der Kredit über die Laufzeit nicht belastet.
Die GFZ Zahl nicht überschreiten
Im Bebauungsplan ist die GFZ eine wichtige Zahl, die eine Bebauungsdichte verhindern soll. In einem sogenannten grünen Wohngebiet ist die Zahl besonders niedrig. In Stadtlage wesentlich höher. Weist die GFZ einen Wert von 0,6 auf, darf so zum Beispiel auf einem 500 m² großem Grundstück eine maximale Geschossfläche von 300 m² erreicht werden.
Wer das Haus aufstocken möchte, muss also genau hinsehen und prüfen. Vielfach ist zudem noch die Genehmigung der Nachbarn notwendig. Sinnvoll ist daher von Anfang an ein Architekt, mit dem sich viele Hürden überwinden lassen.
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