Abschlagszahlungen

Handwerker verlangen gerne Abschlagszahlungen. Für Kunden oft ein unsicheres Geschäft. Abschlagszahlungen sollten in der Regel vermieden werden. Dennoch gibt es Punkte, bei denen Abschlagszahlungen als Standard gelten. Auf dem Bau zum Beispiel. Grundsätzlich aber gilt, dass Handwerker vorleistungspflichtig sind (siehe BGB § 632). Abschlagszahlungen müssen also nur unter bestimmten Punkten wirklich akzeptiert werden.

Gründe für eine Abschlagszahlung

Hat der Kunde bereits Material erhalten oder wird dieses individuell nach seinen Wünschen hergestellt, ist eine Abschlagszahlungen üblich. Allerdings müssen sich dabei die Waren meistens bereits im Eigentum des Kunden befinden, ohne das ihm diese entzogen werden können. Das gilt also vor allem für Material und Baustoffe.

Oft wird beim Hausbau schon mit Vertragsunterschrift eine Abschlagszahlung von bis zu 5 Prozent verlangt. Sinnvoll kann es bei höheren Beträgen sein, dieses auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Dieses lässt sich über einen Notar, der vom Kunden frei zu wählen ist, einrichten. Eine Anerkenntnis der erbrachten Leistung stellt die Abschlagszahlung übrigens nicht da.

 

Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

What’s your Reaction?
+1
0
+1
0
+1
0
+1
0
+1
0
+1
0
+1
0