Gebäudeversicherung – Wieviel Schutz bietet sie

Die Gebäudeversicherung ist häufig ein Zwang. Wer eine Immobilie über ein Darlehen finanziert, wird vertraglich dazu aufgefordert, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Dabei können weitere Module angepasst werden. So gehört zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung in den Verbund und soll den Eigentümer vor möglichen Risiken bei Feuer, Sturm, Hagel aber auch bei Leitungswasserschäden schützen. Versichert ist dabei das Gebäude als solches. In der Regel aber ohne den Inhalt und die auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude. Kommt es zu einem Schaden, kann über die Gebäudeversicherung die Kostendeckung für die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand erfolgen. Kombiniert werden kann das über eine erweiterte Elementarschadensversicherung. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wieviel Schutz die Gebäudeversicherung tatsächlich bietet.

Gebäudeversicherung – Leistungsumfang

Im Versicherungsschein wird das versicherte Gebäude bezeichnet. Dazu gehört die Immobilie selbst mit Balkon und Terrasse (sofern vorhanden) und auch die Klingel- und Briefkastenanlage. Nebengebäude hingegen wie Gartenhaus, Carport und andere auf dem zugehörigen Grundstück sind jedoch nicht immer automatisch mit eingeschlossen.- Hierzu sollte vorab ein Blick in die Konditionen für die Gebäudeversicherung erfolgen (nur, wenn diese auch dort namentlich aufgeführt sind, besteht ohne Zusatz ein Versicheurungsschutz). Des Weiteren umfasst die Absicherung unter Umständen auch eine Einbauküche. Ist die Küche jedoch durch einen Mieter (z.B. bei Fremdvermietung) eingebaut worden, kann diese nur über eine Hausratsversicherung abgesichert werden. Auch dabei ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilfreich. Alles Weitere, was an der Immobilien angebracht ist oder der Instandhaltung dient, ist in der Regel ebenfalls über die Gebäudeversicherung abgesichert.

Gebäudeversicherung – Versicherte Gefahren

  • Feuer (inkl. Im- und Explosion sowie Blitzschlag)
  • Leitungswasser, Frost, Rohrbruch
  • Hagel, Sturm
  • Feuerrohrbruchabsicherungen für Neubauten

Beachten Sie bitte, das in der Gebäudeversicherung nur Schäden bei einem Rohrbruch übernommen werden, wenn es sich dabei um Leitungswasser gehandelt hat. Andere Wasserschäden durch Hoch- oder Grundwasser sind damit beim Basis-Vertrag ausgeschlossen.

Gebäudeversicherung – Deckungserweiterungen

  • Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre
  • Überspannungsschäden
  • Graffiti
  • Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen)
  • Mietausfalldeckung bei Fremdvermietung

Bei den Elementarschäden sei zum Punkt Überschwemmung Folgendes vermerkt: Wer ein Haus in einem gefährdeten Gebiet kauft oder erwirbt, muss damit rechnen, dass ein Schutz gegen Überschwemmung in der Gebäudeversicherung nicht mehr möglich ist. Nur noch in den alten DDR-Verträgen, die damals durch die Allianz übernommen werden, bleibt diese Absicherung auch im Gefährdungsgebiet enthalten.

Gebäudeversicherung – Kosten sparen

In den letzten Jahren hat sich die Gebäudeversicherung mit einer großen Spannbreite entwickelt. Zahlreiche Gesellschaften bieten dazu die unterschiedlichsten Vertragsarten. Interessant ist jedoch hierbei, dass der Leistungsumfang praktisch immer identisch ist. Die Policen Gebühren jedoch sogar schnell einige Hundert bis sogar Tausend Euro pro Jahr auseinanderliegen können. Aus diesem Grund sollten Sie immer einen GebäudeversicherungVergleich.de vornehmen, damit nicht unnötig zu viel bezahlt wird. Vor einer Vertragsunterschrift sollten die einzelnen Leistungen dennoch genau beachtet werden. Lassen Sie sich mit einer Vertragsunterschrift immer ausreichend Zeit. Alle Unterlagen sollten zudem gut aufbewahrt werden. Hilfreich ist es zudem, wenn Sie Ansprechpartner und Versicherungsnummer der Gebäudeversicherung zusätzlich digital speichern. Zum Beispiel in einer Cloud. Sollte es wirklich zu einem Brand kommen, wären die Print-Unterlagen nicht mehr verfügbar.

Welche Kosten werden noch übernommen

Die Gebäudeversicherung übernimmt in einem Schadensfall auch die Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Schutzarbeiten. Das ist besonders wichtig, da hierbei schnell hohe Kosten entstehen können. Nach einem Brand ist es oft erforderlich, den Sondermüll teuer entsorgen zu müssen. Die meisten Gebäudeversicherungen haben dieses mit 5 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Das jedoch ist häufig nicht ausreichend. Ratsam ist hierbei eine Summe von mindestens 10 Prozent.

Tipp am Rande
Wenn Sie über den Vergleich eine gute Gebäudeversicherung gefunden haben sollten, schließen Sie unbedingt den gleitenden Neuwert mit ab. Dieser schützt effektiv vor einer Unterversicherung. Die Deckungssummen müssen dann nicht ständig angepasst werden. Sollte sich im Laufe der Zeit am Gebäude selbst etwas ändern, muss das unverzüglich der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Unterlassen Sie die Meldung, kann es später bei einem Schadensfall Probleme geben. Häufig wird die Meldung vergessen, wenn zum Beispiel eine Solaranlage installiert wird. Da diese die Brandgefahren deutlich erhöht, müssen Sie unter Umständen mit einer Beitragserhöhung rechnen.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

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