Handwerker Auftrag – Schriftform

Handwerker werden jeden Tag für die unterschiedlichsten Aufgaben in der ganzen Bundesrepublik beauftragt. In der Regel reicht bei kleineren Arbeiten eine mündliche Erteilung und Besprechung. Mit dem Auftrag kommt ein Werkvertrag zustande. Dieser wird auch dann gültig, wenn der Auftrag in rein mündlicher Form erteilt wurde.

Sind die auszuführenden Arbeiten aber umfangreicher oder handelt es sich dabei um Erledigungen, die gewisse Risiken (Bau, Elektro, etc.) mit sich bringen, sollte der Auftrag immer nur schriftlich erteilt und fixiert werden. Das erscheint zwar zunächst zeitlich intensiver, kann aber bei späteren Differenzen den Kunden vor Schaden und zu großem Ärger bewahren.

Was ist ein Werkvertrag

Nimmt der Handwerker den Auftrag durch den Kunden an (ob mündlich oder schriftlich) kommt aus juristischer Definition ein Werkvertrag zustande. Dabei schuldet der Handwerker dem Auftraggeber einen Erfolg. Ohne diesen kann er keine Rechnung an den Kunden stellen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um die Reparatur eines Kühlschrankes oder um umfangreiche Arbeiten am Haus selbst handelt. Nur wenn zum Beispiel der Kühlschrank auch wirklich repariert werden konnte, kann der Handwerker seine Rechnung stellen. Andernfalls geht er leer aus.

Alles genau festlegen

Ist eine schriftliche Fixierung sinnvoll oder sogar notwendig, sollten alle Einzelheiten dabei genau festgelegt werden. Bei den Leistungen sollten Sie auf zu schwammige Formulierungen verzichten. Ebenso neben den jeweiligen Arbeitsvorgängen sind natürlich auch die gewünschten oder benötigten Materialen im Einzelnen aufzuführen. Um so präziser dieses erfolgt, desto mehr Rechtssicherheit besteht auf beiden Seiten. Genaueres dazu, finden Interessierte auch in dem Handwerker Ratgeber. Dort werden immer wieder die Rechte der Kunden aufgeführt und kurz sowie knackig beschrieben, worauf Verbraucher achten müssen. Manchmal kann sogar eine Auktion für Handwerker einen besseren Preis erzielen. Das Heimwerker Magazin stellt dafür immer die unterschiedlichsten Lösungen und Ansätze vor.

Dieses Vorgehen kann auch zugleich vor freiwilligen Mehrarbeiten durch den Handwerker schützen, der diese natürlich dann gerne berechnen möchte. So muss er sich zuvor mit Ihnen besprechen. Sind dennoch ohne ihre Eigenwilligung Zusatzarbeiten entgegen den schriftlichen Ausführungen erfolgt, müssen Sie diese nicht bezahlen.

Datum gut wählen

Zu der schriftlichen Fixierung zählt aber auch die Festlegung der einzelnen Termine. So sollte klar vereinbart werden, bis wann die Leistungen zu erbringen sind. Das ist besonders wichtig. Befindet sich der Handwerker in Verzug, kann der Kunde bei einem entstandenen Schaden so einfach Ansprüche stellen. Der Handwerker befindet sich somit in einem Schuldnerverzug.

Pflichten Kunde

Natürlich darf der Kunde dabei nicht vergessen werden. Er verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung. Sofern ein Erfolgt eingetreten ist und keine Mängel vorliegen. Bei einem vereinbarten Festlohn besteht übrigens eine verbindliche Abmachung, die nicht einfach nach Belieben erweitert werden darf. Soll eine Abweichung durch den Handwerker oder den Kunden erfolgen, müssen beide dem Zustimmen. Denn damit einhergeht in den meisten Fällen auf eine Kostensteigerung.

Bei einem privaten Verbraucher muss der Handwerker schon mit Angebotserteilung alle Preise Brutto benennen. Macht er das nicht und will so später die Mehrwertsteuer aufschlagen, muss diese vom Kunden nicht bezahlt werden. Grundsätzlich gelten die Preise bei privaten (also nicht gewerblichen) Kunden immer als Brutto.

Am Ende ist es besonders wichtig, das Sie sich nie von einem Handwerker unter Druck setzen lassen bzw. sich zu einem Abschluss zu schnell verleiten lassen. Viele handwerkliche Betriebe arbeiten überdies mit einem perfiden Trick. Sie kaufen das benötigte Material lieber selbst ein. Der Kunde wählt aus und der Handwerker kauft. Verbraucher sollten das unbedingt vermeiden. Denn dadurch wird das Material zwischen 30 – 70 Prozent teurer. Auch hier möchte der Betrieb einen Gewinn machen!

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de

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