Handwerker und die Rechnung
Rubrik/en: Verbraucherrechte | Datum: 17, Januar 2014In der Regel gilt, dass Handwerker-Rechnung nie bar bezahlt werden sollten. Schon aus steuerlichen Gründen, da Barzahlungen somit als nicht erfolgt gelten. Und dadurch eine steuerliche Geltendmachung nicht möglich ist. Der Handwerker muss also eine übersichtliche und nachvollziehbare Rechnung ausschreiben und dem Kunden Gelegenheit zum Überweisen bieten. Das gilt auch beim Schlüsseldienst.
Wie viele Monteure
Der Kunde muss keinesfalls immer für alle Monteure bezahlen. Hätte die Arbeit auch von einem Handwerker ausgeführt werden können, so müssen die Anderen, die berechnet wurden, nicht bezahlt werden. Pausen sind ebenfalls nicht in der Rechnung aufzuführen. Der Betrieb ist übrigens in der Pflicht die genaue Stundenzahl zu beweisen. Sinnvoll ist es daher, wenn der Kunde jeden Tag einen Stundenzettel unterschreibt. Nur so kann der Handwerker wirklich Beweis führen.
Netto oder Brutto
Viele Handwerker führen auch bei Verbrauchern den Nettobetrag zunächst im Angebot auf und berechnen später mit der Rechnung die Mehrwertsteuer als Extraposten. Den Kunden freut es. Denn dieser muss die Mehrwertsteuer nicht bezahlen. Bei privaten Verbrauchern ist der Handwerker verpflichtet, alle Preise als Brutto anzugeben.
Auch bei Mehrleistungen gibt es regelmäßig Probleme. Sind diese vom Kunden zu bezahlen? Nein, wenn diese nicht notwendig waren. Waren diese hingegen notwendig, muss der Handwerker den Kunden im Voraus informieren. Andernfalls macht sich der Handwerker schadensersatzpflichtig!
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