Infos zur DGUV Prüfung

Die DGUV-Prüfung bezieht sich auf Sicherheitsprüfungen von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln. Die DGUV ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland und ist für die Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zuständig.

Arbeitsmittel sind alle Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Anlagen, die in einem Betrieb zur Durchführung von Arbeit verwendet werden. Betriebsmittel sind elektrische Anlagen, Geräte und Maschinen, die elektrische Energie nutzen. Die DGUV-Prüfungen sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit dieser Arbeitsmittel und Betriebsmittel zu gewährleisten, um Unfälle und Gefährdungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Die DGUV-Prüfung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel und Betriebsmittel den geltenden Sicherheitsstandards und Vorschriften entsprechen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung auf elektrische Sicherheit, mechanische Funktionalität und allgemeine Betriebssicherheit. Bei elektrischen Anlagen und Geräten wird oft von der sogenannten „elektrischen Sicherheitsprüfung“ gesprochen, bei der die Isolation, Erdung und andere elektrische Aspekte überprüft werden.

Die DGUV-Prüfungen sind in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Sicherheit der Arbeitsumgebung und der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie tragen zur Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsschäden und Produktionsausfällen bei.

DGUV-Prüfung – Die gesetzliche Grundlage

Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen für die DGUV-Prüfungen sind in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die DGUV-Vorschriften und -Regeln legen spezifische Anforderungen für den Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln fest. Konkret sind vor allem die DGUV-Vorschrift 3 (bisher BGV A3) und die DGUV-Vorschrift 4 (bisher VBG 4) relevant. Diese beiden Vorschriften beziehen sich auf die Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten:

DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Diese Vorschrift betrifft die elektrische Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen. Sie regelt die Prüffristen, die Durchführung der Prüfungen und die Dokumentation der Ergebnisse.

DGUV-Vorschrift 4 (ehemals VBG 4): Diese Vorschrift befasst sich mit der Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Hier werden ebenfalls Prüffristen, Prüfverfahren und Dokumentationsanforderungen festgelegt.

Die obigen Vorschriften geben jedoch einen guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die DGUV-Prüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit der elektrischen Sicherheit von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln.

Wie oft sollten DGUV-Prüfungen stattfinden?

Die Häufigkeit von DGUV-Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Arbeitsmittel, der Arbeitsumgebung, den betrieblichen Gegebenheiten und den Vorschriften der DGUV. Im Allgemeinen gelten jedoch bestimmte Prüffristen, die in den relevanten DGUV-Vorschriften und -Regeln festgelegt sind.

Für die elektrische Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen gemäß DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sind beispielsweise folgende Prüffristen üblich:

  • Erstprüfung: Diese Prüfung sollte nach der Inbetriebnahme eines neuen Arbeitsmittels oder einer elektrischen Anlage erfolgen.
  • Wiederholungsprüfung: Je nach Art des Arbeitsmittels und der Arbeitsumgebung sind Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen erforderlich. Typische Prüffristen können je nach Risikobewertung zwischen 6 Monaten und 4 Jahren liegen.

Ähnliche Prüffristen gelten auch für die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß DGUV-Vorschrift 4 (ehemals VBG 4).

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der DGUV-Vorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass die Prüfungen gemäß den festgelegten Prüffristen durchgeführt werden. Die genaue Häufigkeit der Prüfungen kann je nach den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens und den Vorgaben der DGUV variieren. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, kürzere Prüffristen festzulegen, insbesondere wenn die Arbeitsmittel intensiv genutzt oder besonderen Umweltbedingungen ausgesetzt sind.

Für wen sind die Prüfungen verpflichtend?

In Deutschland sind Arbeitgeber gemäß den gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet, DGUV-Prüfungen durchzuführen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitsmittel und Betriebsmittel liegt bei den Arbeitgebern, da sie die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten gewährleisten müssen. Daher müssen sie sicherstellen, dass die DGUV-Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Ansprechpartner für den Check sind versierte Unternehmen wie die E+Service+Check GmbH, die bundesweit Anlagen, Geräte und Maschinen rechtskonform prüfen. Dazu gehören nicht nur Handwerksbetriebe oder die Industrie, sondern auch Pflegeheime, Kliniken, öffentliche Einrichtungen und Büros.

Die konkreten Verpflichtungen hängen von der Art der Arbeitsmittel und Betriebsmittel sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften ab. Im Allgemeinen sind Arbeitgeber verpflichtet, folgende Schritte in Bezug auf DGUV-Prüfungen zu unternehmen:

  • Prüfung durchführen: Arbeitgeber müssen die erforderlichen DGUV-Prüfungen gemäß den geltenden Vorschriften in den festgelegten Prüffristen durchführen lassen. Dabei sollten qualifizierte und befähigte Personen, die über das notwendige Fachwissen verfügen, mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt werden.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der DGUV-Prüfungen müssen dokumentiert werden. Dazu gehören Informationen über das geprüfte Arbeitsmittel, das Prüfdatum, die durchführende Person und die Ergebnisse der Prüfung. Die Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
  • Maßnahmen bei Mängeln: Wenn bei den Prüfungen Mängel oder Sicherheitsprobleme festgestellt werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Mängel zu beseitigen. Dies kann Reparaturen, Austausch von Teilen oder sogar die Außerbetriebnahme des betroffenen Arbeitsmittels umfassen.
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