Mit dem Finanzamt umziehen

Wer umzieht, kann das Finanzamt mit ins Boot holen. Steuerlich bestehen einige Ansatzpunkte, um den Umzug absetzen zu können. Das gilt übrigens nicht nur für den beruflichen Umzug. Auch private Gründe können später in der Steuererklärung aufgeführt werden. Das Finanzamt erkennt dabei eine Vielzahl von möglichen Punkten an. Bei der nächsten Einkommenssteuererklärung kann der Umzug so mit vielen Ansatzpunkten einfach abgesetzt werden. Die Möglichkeiten und Gründe haben wir nachfolgend einmal zusammengestellt.

Sie wollen aus beruflichen Gründen umziehen …

Dann sind die Begründungen für den Umzug eng geknüpft. Faktisch bestehen nur 2 Möglichkeiten. Entweder Sie müssen eine Werkswohnung beziehen bzw. diese verlassen oder aber Sie können eine erhebliche Zeitersparnis beim täglichen Arbeitsweg nachweisen. Im letzteren Fall muss diese mindestens 1 Stunde pro Fahrt betragen. Nur wenn einer der obig aufgeführten Punkte erfüllt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Umzug von der Steuer abzusetzen.

Das kann abgesetzt werden
Maklerkosten
Spedition – Transport – Einlagerung
Übernachtung – Verpflegung
Neue Schulbücher + Nachhilfeunterricht

Die Punkte sind allerdings nur ein kleiner Auszug. Es bestehen durchaus mehrere Ansätze und Ausgaben, die einfach bei dem beruflichen Umzug abgesetzt werden können. So zum Beispiel auch ein neuer Ofen, wenn ein anderer Anschluss in der neuen Wohnung vorhanden ist.

Sie wollen aus privaten Gründen umziehen …

Hier gilt als Merksatz: Bezahlen Sie jede Rechnung per Überweisung. Andernfalls kann diese nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die seit 2003 eingeführten haushaltsnahen Dienstleistungen. Bis zu 3.000 Euro können angerechnet werden. Wobei 20 Prozent abzugsfähig sind (maximal 600 Euro). Da macht der Umzug auch aus privaten Gründen Spaß!

Umzugskostenpauschale

In einer zusätzliche Umzugskostenpauschale können weitere Kosten einfach zusammengefasst werden. Ledige können so pauschal 695 Euro absetzen. Verheiratete bis zu 1.390 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied gibt es noch einmal pauschal 306 Euro für den Umzug oben drauf. Auch dabei lohnt sich der Umzug.

Hilfreich ist es daher, alle Rechnung aufzubewahren. Besonders beim privaten Umzug werden seit einigen Jahren Rechnungen nur noch dann als abzugsfähig anerkannt, wenn diese per Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert. Für viele Familien ist die steuerliche Regelung durchaus ein wahrer Segen.

Bild: Dietmar Meinert / pixelio.de

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