Rechte beim Schlüsseldienst
Rubrik/en: Verbraucherrechte | Datum: 20, November 2013In den Medien fällt der Schlüsseldienst immer wieder bei eigenen Tests durch. Viel zu wenig wird dabei aber auf die eigentlichen Verbraucherrechte hingewiesen. Und diese sind groß. Der Schlüsseldienst darf sich damit nur in einem engen Rahmen bewegen. Grund für uns heute einmal einen Blick auf die Verbraucherrechte zu werfen. Doch zuvor sollte jeder sich vor der Auftragserteilung erkundigen. Dazu gehört das genaue Erfragen der Preise und Konditionen. Der Schlüsseldienst ist verpflichtet, diese exakt anzugeben. So muss dieser auch bei Verbrauchern die Brutto-Preise benennen. Wird das unterlassen, kann sich der Kunde nachher weigern, die MwSt. zu bezahlen. Vielfach können auch Freunde und Verwandte einen guten Schlüsseldienst empfehlen. Grundsätzlich sollte aber zunächst einmal die Frage lauten, wie teuer ein Schlüsseldienst überhaupt sein darf.
Schlüsseldienst und die Kosten
Zwar kann jeder Unternehmer, so auch der Schlüsseldienst, den Preis selbst festsetzen. Dennoch muss er sich dazu in einem bestimmten Rahmen bewegen. Anderfalls könnte es sich um Wucher handeln. Angemessen ist grundsätzlich beim Schlüsseldienst immer ein Betrag, der sich um die 100 Euro bewegt. Als Wucher (Bürgerliches Gesetzbuch) kann es angesehen werden, wenn der Preis um über 100 Prozent über dem ortsüblichen liegt. Hierzu gibt es auch bereits zahlreiche Urteile (u.a. Az 6 W 218/01 OLG Frankfurt).
Generell darf zwar ein Zuschlag für Sonn- und Feiertage erhoben werden, aber nicht für Bereitstellung, Spezialwerkzeug oder Sofortzuschlag. Schließlich versteht es sich von selbst, dass ein Schlüsseldienst immer SOFORT benötigt wird.
Schlüsseldienst – Arbeitsweise
Interessant ist auch die Arbeitsweise beim Schlüsseldienst. Sollte die Tür zu Beispiel nur einfach ins Schloss gefallen sein, reichen in der Regel einfache Methoden (Draht, etc.) aus. Aber es kann auch Ausnahmen geben.- Zum Beispiel, wenn der Zwischenraum zu eng ist und dadurch ein intensiverer Einsatz erforderlich ist. Werfen Sie also immer einen genauen Blick auf die Arbeitsweise.
Übrigens sollten Sie nie im Vorfeld einen Vertrag unterschreiben! Viele Anbieter legen vor der Öffnung einen Vertrag oder ein Dokument vor, das zuvor unterschrieben werden muss. Dieses sollten Sie keinesfalls akzeptieren. Dafür besteht keine Notwendigkeit.
Schlüsseldienst und das Zahlen
auch beim Bezahlen können Sie einfach auf die Zusendung einer Rechnung bestehen. Der Schlüsseldienst kann keine Barzahlung verlangen! Es sein denn, dieses wurde direkt mit Ihnen vereinbart und Sie haben der Zahlungsweise vorher zugestimmt. Ansonsten können Sie einfach auf eine Rechnung bestehen, egal was der Schlüsseldienst davon hält.
Aber eine Rechnung darf auch nur dann gestellt werden, wenn die Tür wirklich geöffnet werden konnte. Sollte der bezahlte Betrag jedoch zu hoch gewesen sein, können Sie diesen immer noch später zurückfordern. Allerdings wird das fast immer mit einem hohen Aufwand verbunden und vor Gericht zu klären sein. Selbst wenn Ihre Erfolgsaussichten gut sind, müssen Sie immer mit hohen Auslagen (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren und Gutachter) rechnen. Einfacher ist es deshalb, vor Zahlung, die Rechnung genau zu kontrollieren. Beträgt diese für das einfache Öffnen über 300 bis zu 500 Euro können Sie fast immer von Wucher ausgehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen dazu auch die örtliche Verbraucherzentrale erteilen.
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