Versicherung – Umgestürzte Bäume

Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu enormen Sturmschäden. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wer eigentlich für die Schäden aufkommt. Rund um das Eigenheim ist dabei die Frage, regelmäßig kritisch zu beantworten. Oft ist es so, dass bei unterschiedlichen Schäden auch jeweils andere Versicherungen zuständig sind. Für den Eigenheimbesitzer ein regelrechtes Wirrwarr. Besonders häufig kommt die Frage, wer eigentlich die Schäden durch umgestürzte Bäume bezahlt? Übernimmt das die Wohngebäudeversicherung oder wer ist dafür zuständig?

Wohngebäudeversicherung und die Bäume

In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden, wenn durch Sturm ein Baum zu Fall gekommen ist. Dabei sollte zunächst geklärt werden, was Sturm im eigentlichen Sinne bedeutet. In der Wohngebäudeversicherung steht „Sturm“ für Windgeschwindigkeiten von mindestens 63 km/h. Das entspricht einer Windstärke von 8. Löst sich dabei der Baum und beschädigt das versicherte Gebäude, besteht also Anspruch aus der Versicherungsleistung. Zuständig ist dann die Wohngebäudeversicherung. Faktisch spielt es dabei auch keine Rolle, ob der Baum das eigene Haus oder Schäden beim Nachbargrundstück angerichtet hat.

Doch gilt bei der Wohngebäudeversicherung auch Vorsicht! Besonders bei höheren Schäden wird gerne geprüft. Bestehen Anhaltspunkte, das der Baum nicht genügend gesichert war, also nicht alleine wegen dem Sturm umfiel, kann die Versicherung die Zahlung unter Umständen verweigern. Bei der Wohngebäudeversicherung passiert das in der letzten Zeit immer öfters. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Baum einfach so umfiel. Also ohne Sturm. In diesem Fall kommt keine Versicherung für den Schaden auf. Es sei denn, dieser befand sich auf dem Nachbarsgrundstück und hat beim Fallen Ihr Hab und Gut beschädigt.

 

Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

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